Neben den bereits erwähnten MPR II
Grenzwerten
existieren für die Güteprüfung von
Bildschirmgeräten eine
Reihe von Prüfsiegeln, die neben der
Strahlung auch
ergonomische Kriterien berücksichtigen.
Nachfolgend wird
eine kurze
Übersicht über die wesentlichen Prüfsiegel
gegeben.
Das Prüfzeichen TÜV-Rheinland –
Ergonomiegeprüft erhalten solche Bildschirme, die neben
der
Bildschirmarbeitsverordnung auch die Kriterien der
DIN/EN/ISO 9241 Teil 3, 8 sowie einige weitere
Kriterien
(hinsichtlich der Bedienungsanleitung z. B. die
DIN-Norm
8418) erfüllen. Das Prüfzeichen "Umweltgerecht
konstruierte
Arbeitsplatzcomputer" (RAL-UZ 78) wird
auch Blauer Engel für Computer genannt und für solche
Systeme vergeben,
die einen Bildschirm nach der MPR II
aufweisen, sowie
einen umweltgerechten Flammschutz
besitzen und die wichtigsten Sicherheitsregeln
einhalten.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann das GS-Zeichen noch nicht
zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach der
Bildschirmarbeitsverordnung herangezogen werden, da es
keine Prüfung auf Strahlungsarmut vorsieht. Enthalten
sind
aber die Anforderungen nach DIN/EN/ISO 9241 Teil 3 und
Teil 8. Das Prüfzeichen der schwedischen
Angestelltengesellschaft – TCO 92 – verschärft die in der
MPR II enthaltenen Kriterien zur Strahlungsarmut und
fordert zusätzlich ein Powermanagement für den
Bildschirm, das heißt eine Abschaltung des
Bildschirmes bei
Nichtbenutzung. Eine Weiterentwicklung der TCO 92
liegt
mit der TCO 95 und TCO 99 vor. Im Vergleich zur TCO 92
werden zusätzlich ergonomische Kriterien und die
Umweltverträglichkeit berücksichtigt, wobei diese sich
nicht
nur auf den Bildschirm, sondern auf das gesamte PC-
System beziehen.
Es empfiehlt
sich also, bereits bei der Anschaffung eines
Bildschirmes
neben dem GS-Zeichen auch auf weitere
Prüfsiegel,
die die ergonomische Qualität berücksichtigen,
zu achten
(also vor allem die Siegel "TCO 99", "TÜV-
Rheinland –
Ergonomiegeprüft" oder den sogenannten
"Blauen
Engel").
Commenti
Posta un commento