Umsetzung der Prinzipien zum
verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien der NanoKommission der
Bundesregierung
Verantwortlicher
Umgang mit Nanomaterialien in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
Die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) nimmt
als Ressortforschungseinrichtung eine
Schlüsselstellung bei der Gestaltung einer
sicheren und
gesunden
Arbeitswelt ein. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die
Auswirkungen neuer Technologien auf die
Gesundheit und
den Schutz
der Beschäftigten zu erforschen.
Im Rahmen des
Forschungs- und Entwicklungsprogramms
2010-2013 hat
die BAuA daher einen
Forschungsschwerpunkt
"Nanomaterialien" mit den
Aktivitätsfeldern
"Arbeitsplatzbelastungen bei Tätigkeiten
mit
Nanomaterialien" und "Toxikologische
Risikocharakterisierung"
eingerichtet und entwickelt
begleitend
"Beiträge zur Vorsorgestrategie für
Nanomaterialien".
Bei den
Projekten zur Ermittlung von
Arbeitsplatzbelastungen
entwickelt die BAuA unter
anderem
Personen getragene Messgeräte und führt
Messungen in
Betrieben und Forschungseinrichtungen
durch. In den
Laboratorien am Berliner Standort der BAuA
werden
handelsüblich erhältliche Nanomaterialien
(insbesondere
Kohlenstoff-Nanoröhrchen, CNT's) für
Labormessungen
im geringen Umfang eingesetzt. Die
Projekte zur
Toxikologischen Risikocharakterisierung
konzentrieren sich auf die Vergabe von
Forschungsaufträgen
im Umfang von derzeit ca. 300.000
Euro pro Jahr
an externe Partner.
Für Tätigkeiten mit Nanomaterialien im
Rahmen dieser
Aktivitäten verpflichtet sich die BAuA über
die gesetzlichen
Vorgaben
hinaus zur Einhaltung der Prinzipien der
NanoKommission. Ihre Forschungsnehmer verpflichtet die
BAuA ebenfalls zur Einhaltung dieser
Prinzipien. Mit dieser
Veröffentlichung
erfüllt die BAuA das Transparenzgebot.
Alle Projekte
werden im Rahmen der mehrstufigen
Forschungsplanung von einem
interdisziplinären
Gruppenleitungsgremium
und danach dem Forschungs-
und Entwicklungsrat der BAuA freigegeben und
schließlich
vom
Managementteam der BAuA beschlossen. Es findet
eine externe
Evaluierung durch den Wissenschaftlichen
Beirat der
BAuA statt.
Bei den
eigenen Tätigkeiten mit Nanomaterialien
verwendet die
BAuA dem Vorsorgegedanken folgend
geschlossene
Systeme um eine Exposition auszuschließen.
Darüber
hinaus existieren Regelungen für allgemeine
Hygienemaßnahmen,
die auch bei Zwischenfällen eine
weitgehende
Expositionsminderung bewirken. Des
Weiteren
werden die gegebenenfalls von den Herstellern
der
Nanomaterialien gegebenen speziellen Hinweise
umgesetzt.
Die Ergebnisse der BAuA-Projekte sowie
sonstige
gewonnene
Erkenntnisse werden zusammen mit allen
Interessierten
kommuniziert. Dazu dienen interne und
externe
Kolloquien, Workshops, Vorträge, Teilnahme an
Tagungen und
Besprechungen, eigene Veröffentlichungen
und die BAuA-Homepage.
Soweit erforderlich, informiert
die BAuA ihre Partner aktiv über neue
relevante
Erkenntnisse. Dies gilt insbesondere für die fachpolitische
Commenti
Posta un commento