Bei herkömmlichen Bildschirmgeräten erzeugt
eine
Bildröhre das Monitorbild. Hierzu aktiviert
ein
Elektronenstrahl Leuchtpunkte auf einer
Phosphorschicht,
die auf der Innenseite der vorderen
Glasscheibe aufgebracht wurde. Die
Leuchtpunkte
bestehen aus
den drei Grundfarben Blau,
Rot und Grün,
woraus sich alle anderen Farben mischen
lassen. Die
folgenden Anforderungen werden an einen
guten
Bildschirm gestellt:
Zur optimalen Positionierung auf dem Arbeitstisch muss
der Bildschirm dreh- und neigbar sein. Hierdurch lässt er
sich an die individuellen
Bedürfnisse und Eigenschaften der Benutzer anpassen.
Die
Drehbarkeit sollte ohne größeren Kraftaufwand
ermöglicht
werden. Die Neigbarkeit
muss in einem Winkelbereich von 5 Grad nach vorne bis
zu
mindestens 20 Grad nach hinten möglich sein. Hierdurch
werden zum einen
ermüdende oder gesundheitsschädliche Körperhaltungen
und zum anderen störende Reflexionen oder Spiegelungen
vermieden.
Die Größe des Bildschirmes ist an die Arbeitsaufgabe
angepasst, dass heißt alle zu erledigenden
Anforderungen
können leicht und ohne
Umwege vorgenommen werden. Die Größe des
Bildschirmes wird in Zoll angegeben, wobei diese von
der
effektiven Bildschirmdiagonale, dass
heißt der tatsächlich nutzbaren Bildschirmfläche
abweicht.
Bildschirme mit
einer Größe unterhalb von 15 Zoll sollten
heute nicht mehr verwendet
werden. Sofern die Hauptaufgabe in der Verarbeitung
von
Texten besteht,
sind 15 Zoll ausreichend, empfehlenswert
sind aber 17 Zoll große
Monitore. Hier beträgt die effektive
Bildschirmdiagonale 35
(15 Zoll) bzw. 38 cm (17 Zoll). Besteht die Tätigkeit
auch
in der
Bearbeitung von
Grafiken, im Extremfall sogar in der Anwendung von CAD,
sollten 19 Zoll, besser jedoch 20- oder
21-Zoll-Bildschirme,
Verwendung finden. Hier
beträgt die effektive Bildschirmdiagonale bis zu 48 cm (21
Zoll).
Die Darstellung von dunklen Zeichen auf hellem
Untergrund, die sogenannte Positivdarstellung, bietet
eine
bessere Anpassungsmöglichkeit der
Augen an die Arbeitsumgebung. Sie sollte daher der
Negativdarstellung (helle Zeichen auf dunklem
Hintergrund) vorgezogen werden. Die
Positivdarstellung entspricht auch der Darstellung von
Zeichen auf Papiervorlagen und mindert im Vergleich zu
einem dunklen Hintergrund
eventuell vorhandene Restreflexionen oder
Spiegelungen.
Der Bildschirm muss entspiegelt sein. Durch Reflexionen
oder Spiegelungen erzeugte Blendungen verringern den
Zeichenkontrast und
verschlechtern
die Erkennbarkeit der Zeichen. Der
Benutzer versucht dies durch eine erhöhte
Aufmerksamkeit
zu kompensieren, die
in der Folge
allerdings mit einer Ermüdung verbunden sein kann. Die
Entspiegelung des Bildschirmes kann zum einen durch
ein
Aufrauhen der
Bildschirmoberfläche erreicht werden, zum anderen auch
durch eine optische Vergütung, die sogenannte
Lambda/4-
Beschichtung, erreicht
werden. Da aufgerauhte Oberflächen zumeist auch die
Zeichenschärfe und den Kontrast verringern, sind
Lambda/4-Beschichtungen zu
bevorzugen.
Um eine hohe Zeichenschärfe zu gewährleisten ist
eine Auflösung (angegeben in Zeilen x Spalten) von
mindestens 800 x 600 Bildpunkten bei
15-Zoll-Bildschirmgeräten empfehlenswert. Bei
17-Zoll-
Monitoren sollte die Auflösung 1024 x 768 Bildpunkte
betragen, ab 19 Zoll wird eine
Auflösung von mindestens 1200 x 1024 Bildpunkten
empfohlen.
Die Nutzung von Farbbildschirmen gehört mittlerweile
zum
technischen Standard. Da die Verwendung
von
Farben zu einer erhöhten
Beanspruchung der Benutzer führen kann, sollten Farben
nach inhaltlichen Gesichtspunkten eingesetzt werden.
Steht das Lesen von
Informationen oder das Bearbeiten von Texten im
Vordergrund, sollte eine Schwarzweißdarstellung
bevorzugt
werden. Werden mit Farben
Informationen transportiert (z. B. rot = Halt, gelb =
Achtung, grün = o.k.) können Farben zusätzlich
verwendet
werden. Grundsätzlich gilt jedoch,
dass durch Farbe der Kontrast zwischen Zeichen und
Hintergrund verringert wird und Farbbildschirme in der
Regel oft erhebliche sogenannte
Konvergenzfehler aufweisen, die die Zeichenschärfe
ungünstig beeinflussen.
Bei Bildschirmen, die nach dem CRT-Prinzip
funktionieren,
wird das Bild Zeile für Zeile aufgebaut. Damit das
Auge
diesen Bildaufbau nicht mehr
wahrnimmt, muss er mit einer bestimmten
Bildelementfolgefrequenz (oder Bildwiederholfrequenz)
erfolgen.
Obwohl auf
die Flimmerfreiheit weitere Einflussgrößen wirken
(Nachleuchtdauer der verwendeten Leuchtstoffe,
mittlere
Leuchtdichte der Anzeige, die
Anzahl der vom Kathodenstrahl angesteuerten Bildpunkte
und der Bildaufbau im Interlaced oder Non-
Interlaced Verfahren) ist es üblich, die
Bildelementfolgefrequenz als hauptsächliche
Einflussgröße
zu spezifizieren. Da die Größe der Anzeigefläche die
Wahrnehmung von Flimmern
entscheidend beeinflusst, richtet sich die notwendige
Bildelementfolgefrequenz nach der Bildschirmgröße. Bei
15-Zoll-Monitoren sollte die
notwendige Bildwiederholfrequenz mindestens 73 Hz
betragen, 17-Zoll-Bildschirme sollte eine
Bildelementfolgefrequenz von mindestens 85 Hz
aufweisen. Bei 19, 20 oder 21 Zoll großen Geräten
sollten
90 bis über 100 Hz als Bildelementfolgefrequenz
realisiert
werden.
Das Bild muss stabil sein und darf keine Verzerrungen
aufweisen. Dies bedeutet zunächst, dass das Bild nicht
zittern darf. Als Regel gilt, dass
alles, was an Störungen der Bildstabilität wahrnehmbar
ist, bereits oberhalb der Grenzwerte liegt und damit
nicht
zulässig ist. CRT-Geräte
weisen vor allem in den Eckbereichen des Bildschirms
Veränderungen der Zeichengeometrie auf. Die
Rechtwinkeligkeit von Zeilen und Spalten
muss aber überall auf dem Bildschirm erhalten bleiben.
Kreise dürfen
nicht zu Ellipsen werden. Auch hier gilt: Was
an Störungen in der
Bildgeometrie wahrnehmbar ist, liegt bereits außerhalb
der
tolerierbaren Grenzwerten.
Um Gefährdungen der Gesundheit auszuschließen muss
der Bildschirm strahlungsarm sein. Damit das Kriterium
der Strahlungsarmut erfüllt
wird, müssen die Grenzwerte der seit 1990 geltenden
MPR
II des schwedischen Mess- und Prüfrates eingehalten
werden. Ein entsprechender
Hinweis findet sich entweder am Gerät selbst oder auch
in
der Bedienungsanleitung. Die Erfüllung der MPR II
Grenzwerte wird auch bei der
Vergabe der meisten, weiter unten diskutierten
Prüfsiegel
vorausgesetzt.
Nach Anhang Nr. 1 der Bildschirmarbeitsverordnung
müssen die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen
scharf und deutlich lesbar sein.
Voraussetzung
hierfür ist ein Mindestkontrast, der das
Verhältnis der höheren Leuchtdichte zur niedrigen
Leuchtdichte beschreibt und
mindestens 3 zu 1 betragen muss. Die Zeichenkonturen
müssen scharf sein und der Schärfe gedruckter Zeichen
ähneln. Verwaschungen der
Zeichenkonturen dürfen nicht vorkommen. Die
Leuchtdichten und Kontraste auf dem Bildschirm sollten
so
gewählt werden, dass Blendungen und
ständige Helldunkel-Anpassungen des Auges vermieden
werden. Hierzu sind mittlere Leuchtdichten von ca. 100
cd/m² empfehlenswert. Sie
dürfen jedoch keinesfalls unter 35 cd/m² liegen.
Die hauptsächlich
von der verwendeten Software
abhängigen Zeichen müssen gut erkennbar sein, so
dass Verwechslungen ausgeschlossen
sind. Eine Überprüfung kann zum Beispiel an den
Zeichen 0
und O, U und V,
S und 5 vorgenommen werden.
Um negative Beanspruchungen des Auges zu vermeiden
sollten Sehabstände zum Bildschirm eingehalten werden,
die oberhalb von 50 cm
liegen, besser jedoch 60 bis 70 cm betragen. Die
Schrifthöhe der Zeichen muss auf den Sehabstand zum
Bildschirm angepasst sein. Bei einem
Sehabstand zum Bildschirm von 50 cm müssen Zeichen
minimal 2,9
mm hoch sein, um gut und sicher erkannt zu
werden. Bei einem Abstand von
sind es 4,1 mm .
Um eine leichte Bedienbarkeit des Bildschirmgerätes zu
gewährleisten, sollten alle Einstellungen (Ein-Aus,
Kontrast, Helligkeit) von der
Frontseite des Gerätes aus möglich sein. Wird das
Gerät
über einen längeren Zeitraum nicht benutzt, so sollte
sich
der Bildschirm automatisch
verdunkeln, um den Bildschirm zu schonen und Strom zu
sparen.
Commenti
Posta un commento