Der dreh- und neigbare Monitor sollte so
eingestellt
werden, dass
die oberste Bildschirmzeile etwas unterhalb
der Augenhöhe
liegt. Empfohlen wird eine Neigung des
Bildschirms von bis zu 20 Grand nach hinten,
so dass
eine
entspannte Sitz- und Kopfhaltung möglich ist. Die
Blickrichtung
auf den Bildschirm sollte parallel zur
Fensterfront
und zur Leuchtenanordnung an der Decke
verlaufen, um
Blendungen und größere
Helldunkelunterschiede
zu vermeiden.
Der Bildschirm darf nicht über die
hintere Tischkante
hinausragen. Er muss rutschfest aufgestellt
werden. Die
Dreh- und
Neigbarkeit darf nicht durch die Aufstellung
anderer
Geräte oder Utensilien eingeschränkt werden.
Auch bei optimaler ergonomischer
Aufstellung und
Berücksichtigung
der entsprechenden Kriterien soll das
Sehvermögen
der Beschäftigten regelmaessig in
arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen (G 37)
überprüft werden.
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