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Nanomaterialien in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Umsetzung der Prinzipien zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien der NanoKommission der Bundesregierung

Verantwortlicher Umgang mit Nanomaterialien in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) nimmt als Ressortforschungseinrichtung eine
 Schlüsselstellung bei der Gestaltung einer sicheren und
gesunden Arbeitswelt ein. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die
 Auswirkungen neuer Technologien auf die Gesundheit und
den Schutz der Beschäftigten zu erforschen.

Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprogramms
2010-2013 hat die BAuA daher einen
Forschungsschwerpunkt "Nanomaterialien" mit den
Aktivitätsfeldern "Arbeitsplatzbelastungen bei Tätigkeiten
mit Nanomaterialien" und "Toxikologische
Risikocharakterisierung" eingerichtet und entwickelt
begleitend "Beiträge zur Vorsorgestrategie für
Nanomaterialien".

Bei den Projekten zur Ermittlung von
Arbeitsplatzbelastungen entwickelt die BAuA unter
anderem Personen getragene Messgeräte und führt
Messungen in Betrieben und Forschungseinrichtungen
durch. In den Laboratorien am Berliner Standort der BAuA
werden handelsüblich erhältliche Nanomaterialien
(insbesondere Kohlenstoff-Nanoröhrchen, CNT's) für
Labormessungen im geringen Umfang eingesetzt. Die
Projekte zur Toxikologischen Risikocharakterisierung
konzentrieren sich auf die Vergabe von
Forschungsaufträgen im Umfang von derzeit ca. 300.000
Euro pro Jahr an externe Partner.

Für Tätigkeiten mit Nanomaterialien im Rahmen dieser
Aktivitäten verpflichtet sich die BAuA über die gesetzlichen
Vorgaben hinaus zur Einhaltung der Prinzipien der
NanoKommission. Ihre Forschungsnehmer verpflichtet die
 BAuA ebenfalls zur Einhaltung dieser Prinzipien. Mit dieser
Veröffentlichung erfüllt die BAuA das Transparenzgebot.

Alle Projekte werden im Rahmen der mehrstufigen
Forschungsplanung von einem interdisziplinären
Gruppenleitungsgremium und danach dem Forschungs-
 und Entwicklungsrat der BAuA freigegeben und schließlich
vom Managementteam der BAuA beschlossen. Es findet
eine externe Evaluierung durch den Wissenschaftlichen
Beirat der BAuA statt.

Bei den eigenen Tätigkeiten mit Nanomaterialien
verwendet die BAuA dem Vorsorgegedanken folgend
geschlossene Systeme um eine Exposition auszuschließen.
Darüber hinaus existieren Regelungen für allgemeine
Hygienemaßnahmen, die auch bei Zwischenfällen eine
weitgehende Expositionsminderung bewirken. Des
Weiteren werden die gegebenenfalls von den Herstellern
der Nanomaterialien gegebenen speziellen Hinweise
umgesetzt.

Die Ergebnisse der BAuA-Projekte sowie sonstige
gewonnene Erkenntnisse werden zusammen mit allen
Interessierten kommuniziert. Dazu dienen interne und
externe Kolloquien, Workshops, Vorträge, Teilnahme an
Tagungen und Besprechungen, eigene Veröffentlichungen
und die BAuA-Homepage. Soweit erforderlich, informiert
die BAuA ihre Partner aktiv über neue relevante
Erkenntnisse. Dies gilt insbesondere für die fachpolitische

Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


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